Rechtsprechung
RG, 26.10.1939 - 2 D 556/39 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Personen, die auf Grund des Jugendwohlfahrtsgesetzes oder des § 13 der Reichsgrundsätze über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge v. 4. Dezember 1924 (RGBl. I S. 765) in Anstaltspflege oder in einem Arbeitshaus untergebracht werden, sind nicht "Gefangene" ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 73, 347
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 12.08.1954 - 1 StR 148/54
Rechtsmittel
Das durch § 333 StGB geschützte Rechtsgut ist die Amtsreinheit; § 49 a Abs. 1 StGB schützt das Rechtsgut, das durch die Handlung bedroht ist, zu der "der Anstifter" den anderen bestimmen will, im Falle des § 347 StGB das Haftrecht des Staates (vgl. RGSt 73, 347). - BGH, 07.01.1964 - 1 StR 503/63
Rüge einer Verletzung des sachlichen Strafrechts - Unterbringung eines …
Denn diese Vorschrift setzt das Tätigwerden von mindestens zwei Gefangenen voraus (RGSt 73, 347, 349). - BayObLG, 17.01.1984 - RReg. 2 St 258/83 Hinzukommen muß vielmehr, daß es sich um einen gesetzlichen Eingriff handelt, der dem Haftrecht des Staates bei der Polizei- und Strafgewalt entspringt (RGSt 39, 7/8; 48, 226/227; 73, 347).
- BGH, 14.10.1952 - 2 StR 438/51
Rechtsmittel
War dies der Fall, waren der Angeklagte und B. Gefangene in Sinne des § 122 StGB, da ihnen in gesetzlich zulässiger Form ihre persönliche Freiheit entzogen war und sie sich in der Gewalt der zuständigen Beamten befanden (RGSt 12, 162; 73, 347).